Kurzzusammenfassung
Darf ein/e MTR Kontrastmittel oder radioaktive Stoffe intra venös verabreichen? Diese Frage wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert und gehörte mit zu den größten Rechtsunsicherheiten der MTR-Tätigkeiten. Seit in Kraft treten des neuen MT-Berufe-Gesetzes am 01.01.2023 gehört die i.v. Verabreichung von Pharmaka für die bildgebenden Verfahren und Radiopharmaka für nuklearmedizinische Standarduntersuchungen nach ärztlicher Anordnung zu den vorbehaltenen Tätigkeiten. Mit der Berufserlaubnis als MTRA vor dem 01.01.2023 gelten automatisch die geänderten Vorbehaltstätigkeiten, aber die i.V. Applikation gehörte nicht zu den Ausbildungsinhalten. Wie ist die aktuelle Rechtslage, wonach MTR erlaubt ist, in Anwesenheit des verantwortlichen Arztes/der verantwortlichen Ärztin i.v. zu injizieren.
Lernziele
Rechtsgrundlagen für die i.v. Applikation von Pharmaka und Radiopharmaka
Ausbildung der i.v. Applikation nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung MT-Berufegesetz seit 2023