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Das ist eine Meldung

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Spezial

Fit in der Praxis: Von Kopf bis Code - wie KI die ambulante Neuroradiologie verändert

Fit in der Praxis: Von Kopf bis Code - wie KI die ambulante Neuroradiologie verändert
Donnerstag, 9. April 2026 · 16:00 bis 17:30 Uhr
9
Apr

Donnerstag, 9. April 2026

16:00 bis 17:30 Uhr · ZoomWebinar  in Kalender übernehmen:   iCal  ·  Google

Veranstaltungsdetails

Veranstalter
Deutsche Röntgengesellschaft e.V.
Art
Spezial
Thema
Gesundheits-/Berufspolitik, Neuroradiologie
Zielgruppe
Andere, Ärzte in Weiterbildung (AiW), Fachärzte, Ingenieure / Naturwiss., Studenten

Zertifizierungen

2 CME-Punkte Kategorie A

Informationen

Dies ist eine Veranstaltung  des FuNRAD - Forum der Niedergelassenen Radiologen und Radiologinnen der DRG e.V. 

KI-Tools halten zunehmend Einzug in die neuroradiologische Diagnostik. Entscheidend sind ihre klinische Relevanz und Wirtschaftlichkeit sowie ihr Nutzen für Diagnosestellung und Therapiebegleitung, insbesondere im Monitoring von Krankheitsverlauf und Therapieeffekten bei Demenz und MS. Was sind in diesem Kontext die Erwartungen von Neurologinnen und Neurologen sowie Psychiaterinnen und Psychiater an unseren Befund, der Verlaufsdynamik, Therapieansprechen und potenzielle Nebenwirkungen präzise abbildet?

Anwesenheiten

Moderation
Ulrike Engelmayer (Schwabmünchen)
Hans Ulrich Kerl (Münchberg)

Ablauf

16:00 - 16:05

Begrüßung

Begrüßung und Einführung

16:05 - 16:20

Vortrag (Fortbildung)

Hirnvolumetrie, MS-Läsionslast und Medikamenteneffekte: Wissenschaftliche und technische Chancen und Grenzen

Katharina Schregel (Jena)

16:20 - 16:35

Vortrag (Fortbildung)

Demenz und MS: Was Neurologen im MRT-Befund wirklich brauchen

Tobias Lindig (Tübingen)

16:35 - 16:38

Impuls-Vortrag

KI-Software-Lösung mit mdbrain

Marco Le Donne (Berlin)

16:38 - 16:41

Impuls-Vortrag

KI-Software-Lösung mit Airamed

Benjamin Bender (Tübingen)

16:41 - 16:44

Impuls-Vortrag

KI-Software-Lösung mit Jung Diagnostics

Lothar Spies (Hamburg)

16:44 - 16:54

Impuls-Vortrag

Und was sagt die KV dazu?

Thomas Rosog (Koblenz)

Kurzzusammenfassung

Die Integration von KI in die neuroradiologische Diagnostik schreitet rasant voran. Während die klinische Relevanz bei der Detektion von Pathologien oder dem Monitoring von MS- und Demenzerkrankungen außer Frage steht, klafft zwischen technischem Fortschritt und der Honorarabbildung im vertragsärztlichen System eine deutliche Lücke.

Grundlegend ist die ärztliche Tätigkeit im ambulanten Bereich als freiberufliche Tätigkeit definiert. Hieraus ergibt sich die Freiheit der Praxen, die Arbeitsmittel zur Leistungserbringung innerhalb des normativen Rahmens eigenverantwortlich zu wählen. Die Vergütung erfolgt über den EBM, der zusammen mit QSVen den Mindeststandard der Qualität definiert. Besonders relevant ist hier die QSV zur interventionellen Radiologie, die unter § 4 allgemeine apparative Voraussetzungen vorschreibt. Die Abrechnung neuroradiologischer Leistungen setzt die Erfüllung dieser Standards voraus.

Dabei ist technologischer Fortschritt in der Radiologie kein neues Phänomen. Bereits der "Siegeszug" der digitalen Bildgebung löste intensive Debatten darüber aus, ob die höhere Bildqualität und die damit verbundene Investition im Vergleich zu analogen "Altanlagen" besser vergütet werden müsste. Die Systemlogik des EBM blieb jedoch beständig: Vergütet wird die erbrachte Leistung am Patienten, nicht das spezifische Werkzeug oder der Grad der technologischen Innovation.

Somit ist klar: Eine direkte Abbildung der Kosten für KI im EBM ist sehr unwahrscheinlich.

Der „Business Case“ für die Praxis verschiebt sich somit hin zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation: Ähnlich wie bei Terminserviceplattformen handelt es sich um eine Investitionsentscheidung der Praxisleitung. Der Einsatz von KI amortisiert sich nicht durch Zusatzhonorare, sondern ausschließlich durch Effizienzgewinne in anderen Bereichen – etwa bei Lizenz-, Material- oder Personalkosten.

Lernziele

Erhöhung des Verständnisses für die Kalkulationslogik des EBMs.
16:54 - 17:30

Diskussion

Diskussion

Häufige Fragen

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Alle Informationen zur Anmeldung und Gruppenanmeldung für den RÖKO DIGITAL 2026 erhalten Sie unter Anmeldung.

Teilnahme an RÖKO DIGITAL 2026-Webinaren

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Aufzeichnungen der Webinare auf conrad, der digitalen Lernplattform der DRG

Zugriff auf die Aufzeichnungen der Webinare auf conrad, der digitalen Lernplattform der DRG, ist ausschließlich den DRG-/DGMTR-Mitgliedern vorbehalten. Die Verfügbarkeit einer Webinar-Aufzeichnung wird nicht garantiert. Voraussetzung ist die Zustimmung der Referent:innen. Alle Aufzeichnungen werden bis zum 31.12.2026 abrufbar sein.

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Fortbildungspunkte (CME) / Teilnahmebescheinigung

Alle wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen werden bei der Landesärztekammer (LÄK) Berlin zertifiziert. Die Landesärztekammer vergibt 1 CME-Punkt pro Lehreinheit (45 Minuten), somit rechnen wir mit der Vergabe von 2 CME-Punkten pro 90 Minuten-Session.

Wenige Tage nach einem Live-Webinar erhalten Sie den Nachweis über Ihre Teilnahme per E-Mail. Darin werden auch die CME-Punkte ausgewiesen.

Bitte beachten Sie: Um Ihre Teilnahmedaten automatisch an die LÄK übermitteln zu können, benötigen wir Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Diese können Sie bei Ihrem Mitgliedsantrag oder der Veranstaltungsanmeldung (Online-Anmeldeformular) angeben oder uns vor Teilnahme an den Webinaren per E-Mail an kongress@drg.de mitteilen.
Die automatische Übermittlung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der EFN. Für zurückliegende Teilnahmebescheinigungen müssen Sie diese selbstständig bei der LÄK einreichen. Liegt uns Ihre EFN nicht vor, müssen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen LÄK, bei der Ihr Fortbildungspunktekonto geführt wird, selbstständig einreichen.

CME-Punkte werden nur für Live-Webinare, jedoch nicht für das Ansehen der Aufzeichnungen auf conrad, der digitalen Lernplattform der DRG, vergeben.

Wann werden meine Fortbildungspunkte an die Landesärztekammer weitergeleitet?

Damit die Fortbildungspunkte innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Webinar an den EIV* weitergeleitet werden können, ist es Voraussetzung, dass uns Ihre EFN bereits vorliegt oder dass Sie uns diese bei der Anmeldung zum RÖKO DIGITAL 2026 übermitteln.

Mitglieder der Deutschen Röntgengesellschaft können diese selbstständig im DRG-Mitgliederbereich eintragen.