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Das ist eine Meldung

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WS 209

Krankenhauskooperationen in der Radiologie – Zunehmende rechtliche Hürden trotz Förderung im KHAG?

Krankenhauskooperationen in der Radiologie – Zunehmende rechtliche Hürden trotz Förderung im KHAG?
Donnerstag, 14. Mai 2026 · 15:30 bis 18:00 Uhr
Diese Veranstaltung findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung im Congress Center Leipzig (CCL) statt. Diese Veranstaltung kann nicht über einen Stream sondern nur vor Ort besucht werden.
14
Mai

Donnerstag, 14. Mai 2026

15:30 bis 18:00 Uhr · Raum: Vortragsraum 12  in Kalender übernehmen:   iCal  ·  Google

Veranstaltungsdetails

Veranstalter
Deutsche Röntgengesellschaft e.V.
Art
Workshop
Thema
Gesundheits-/Berufspolitik, Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildung, Qualitätsmanagement
Zielgruppe
Andere, Fachärzte, Ingenieure / Naturwiss.
Teilnehmer­zahl
begrenzt

Zertifizierungen

Der RÖKO LEIPZIG wird im Rahmen einer Kongresszertifizierung durch die Sächsische LÄK bewertet. Bitte beachten Sie die Hinweise unter A bis Z.

Informationen

Im Fachgebiet der Radiologie sind Kooperationen zwischen Radiologen und Krankenhäusern seit dem Ende der Großgeräteplanung eine wirtschaftlich sinnvolle Form der Zusammenarbeit, weil darin für beide Vertragspartner ein erhebliches Einsparpotenzial durch die beiderseitige Gerätenutzung oder Leistungserbringung ermöglicht und die sektorenübergreifende Versorgung der Patienten verbessert wird. 

Kooperationen von Krankenhäusern mit vertragsärztlichen Leistungserbringern sind auch ein wesentlicher Baustein im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), um die Leistungsgruppen nach § 135e Abs. 1 SGB V abbilden zu können. Daher sollen diese im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), insbesondere in strukturschwachen Regionen, gefördert werden. Die Kooperationen nach § 135e Abs. 8 SGB V im Rahmen der Leistungsgruppen setzen jedoch häufig eine verstärkte Eingliederung der Vertragsärzte in den Krankenhausbetrieb (Tätigkeit in den Krankenhausräumen mit Personal und Geräten des Krankenhauses, Teilnahme an Fallkonferenzen, Einsichtnahmerechte des Krankenhauses) voraus.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun mit Urteil vom 13.11.2025 (Az.: B 12 BA 4/23 R) entschieden, dass ein Arzt, der Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist, als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter anzusehen ist, wenn er auf Grundlage eines Kooperationsvertrages, den die GbR mit einem Krankenhaus geschlossen hat, ärztliche Leistungen für das Krankenhaus erbringt. Dieses Urteil dürfte weitreichende Folgen auf die zukünftigen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten von Krankenhauskooperationen, auch im Bereich der Leistungsgruppen haben. 

Daneben spielt im Rahmen von Kooperationen auf dem Gebiet der Radiologie die Personalgestellung eine wichtige Rolle. Dabei kommt nicht nur eine Überlassung von nichtärztlichem Personal (insbesondere MT-R) von dem Krankenhaus an die kooperierende, niedergelassene Praxis in Betracht, sondern auch die Überlassung des ärztlichen Personals. Hier stellt sich die Frage, inwieweit eine solche Personalgestellung mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vereinbar ist.

Auch unter Compliance-Gesichtspunkten werfen Krankenhauskooperationen häufig Fragen auf, darunter insbesondere Fragen der zulässigen Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen sowie zum Bezug von Kontrastmitteln und anderen Verbrauchsmaterialien, die für die Radiologie von hervorgehobener Bedeutung sind.

Krankenhauskooperationen bergen regelmäßig erhebliche steuerliche Risiken. Diese ergeben sich vor allem aus der Umsatzsteuer (USt), der Einkommensteuer (ESt) sowie sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, die oft mit steuerlichen Konsequenzen verknüpft sind. Ein zentrales Problem ist die Frage, ob Leistungen in der Kooperation umsatzsteuerpflichtig sind oder nach § 4 Nr. 14 UStG befreit werden können. Zudem hat die vom BSG entschiedene Einordnung als abhängige Beschäftigung statt Freiberuflichkeit steuerliche Folgen, da Einkünfte dann als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert werden, mit Nachzahlung von Est. und Sozialversicherungsbeiträgen.

Bestehende Kooperationsverträge sollten daher überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.  

Anwesenheiten

Organisation
Peter Wigge (Münster)
Moderation
Peter Wigge (Münster)

Ablauf

15:30 - 16:00

Vortrag (Fortbildung)

Sozialversicherungspflicht von Kooperationsverträgen mit Vertragsärzten - Auswirkungen auf Krankenhauskooperationen in der Radiologie

Peter Wigge (Münster)

16:00 - 16:30

Vortrag (Fortbildung)

Personalgestellung im Rahmen von Krankenhauskooperationen – Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

Karina Jentsch (Münster)

16:30 - 17:00

Vortrag (Fortbildung)

Compliancefragen bei Krankenhauskooperationen – insbesondere beim Bezug von Kontrastmitteln und Verbrauchsmaterialien

René T. Steinhäuser (Hamburg)

17:00 - 17:30

Vortrag (Fortbildung)

Rechtliche Vorgaben und Begrenzungen für Vergütungsvereinbarungen in Kooperationsverträgen mit Krankenhäusern

Hendrik Hörnlein (Münster)

17:30 - 18:00

Vortrag (Fortbildung)

Steuerliche Fragen der Geräteüberlassung und Leistungserbringung zwischen Ärzten und Krankenhäusern

Felix Schleithoff (Münster)

Häufige Fragen

Wie kann ich mich zum RÖKO LEIPZIG anmelden?

Alle Informationen zur Anmeldung für den RÖKO LEIPZIG erhalten Sie unter Anmeldung.

Um einen zügigen Zugang zum Kongress zu erhalten, empfehlen wir allen, die digitale Anmeldung im Vorfeld zu nutzen.

Eine persönliche Anmeldung in Leipzig können Sie ab dem 13.05.2026 vor Ort am Registrierungscounter im Congress Center Leipzig (CCL) vornehmen.

Für teilnahmebegrenzte Kurse (Workshops/MTR-Workshops/MTR-Klinik-Seminare) fallen gesonderte Teilnahmegebühren an. Wir empfehlen, diese frühzeitig mit der Online-Anmeldung zu buchen.

Wie stelle ich mein persönliches Kongressprogramm zusammen?

Um Ihnen die persönliche Kongressplanung im Rahmen des RÖKO LEIPZIG so einfach wie möglich zu machen, haben wir für Sie die Vormerken-Funktion eingeführt, mit deren Hilfe Sie Ihr persönliches Kongressprogramm zusammenstellen und jederzeit online darauf zugreifen können.

Informationen zum Vormerken finden Sie auf der Seite "So gestalten Sie Ihr persönliches Programm für den RÖKO LEIPZIG", Ihr persönliches RÖKO LEIPZIG-Programm finden Sie im Benutzermenü in Listenansicht und als grafische Tagesansicht.

Ich halte einen Vortrag – was muss ich beachten?

Alle wichtigen Informationen rund um Ihren Vortrag beim 107. Deutscher Röntgenkongresses in Leipzig haben wir für Sie demnächst unter "Informationen für Vortragende" zusammengestellt.

Wie erwerbe ich CME-Punkte auf dem RÖKO LEIPZIG?

Der Deutsche Röntgenkongress wird von der Sächsischen Landesärztekammer (LÄK) zertifiziert.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie als Fachärztin oder Facharzt Fortbildungspunkte erwerben, erfolgt die Übermittlung der gesammelten CME-Punkte nach dem RÖKO LEIPZIG automatisch an Ihre Ärztekammer. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre EFN im Registrierungssystem hinterlegt ist.

Für die Erfassung ist das Scannen des QR-Codes auf Ihrem Kongressausweis sowie des QR-Codes der besuchten Sitzungen erforderlich. Hierfür benutzen Sie den Scannerfunktion Ihres mobilen Endgerätes.

Weitere Informationen unter Zertifizierung.

Falls keine EFN-Nummer hinterlegt ist, können Sie diese in dem Modul „Mein Account“ im Registrierungssystem ergänzen oder uns per E-Mail an registrierung-roeko@kukm.de mitteilen.

Wie erhalte ich Anwesenheits- bzw. Teilnahmebescheinigungen?

Sie können Ihre Teilnahmebescheinigung mit den ausgewiesenen CME-Punkten ca. drei Wochen nach dem Kongress im Registrierungssystem abrufen. Sobald der Download möglich ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Wie evaluiere ich den RÖKO LEIPZIG?

Bewerten Sie Vorträge auf dem Röntgenkongress 2026 in Leipzig, an denen Sie teilgenommen haben und nehmen Sie Einfluss auf das nächste Kongressprogramm!

In der WebApp zur Teilnahmeerfassung erhalten Sie zu jeder Sitzung, an der Sie teilgenommen haben, einen Link direkt zur Evaluation der jeweiligen Sitzung.

Alternativ klicken Sie innerhalb des Programmkalenders auf der #RÖKO2026-Webseite auf den Button „Evaluation“ und Sie werden anschließend zu den Evaluationsfragen der aktuellen Sitzung geführt und können dort Ihre Bewertung abgeben.